Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen / Klasse 2b

Liebe Eltern,
leider ist erneut ein Coronafall aufgetreten, welcher Quarantänemaßnahmen notwendig macht. Hierzu bitten wir folgende Allgemeinverfügung zu beachten:

Dazu noch folgender Hinweis: 

Bei einer Allgemeinverfügung handelt es sich um eine besondere Form des Verwaltungsakts. Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine Einzelanordnung gegenüber einer Person.
Egal, ob gegenüber dem Arbeitgeber, gegenüber der Krankenkasse oder gegenüber der Entschädigungsbehörde – es bedarf stets einer Darlegung bzw. eines geeigneten Nachweises, dass man bzw. das Kind von der Maßnahme betroffen ist. In der Allgemeinverfügung sind die konkreten Gruppen oder Klassen ausdrücklich benannt; also ist zusätzlich lediglich noch der Nachweis erforderlich, dass das eigene Kind in die jeweilige Klasse oder Gruppe gehört.

Mit freundlichen Grüßen
B.Bauer / Schulleitung GS Henneberg